15 Mai 2006

Grundeinkommen als soziales Menschenrecht

Auszug aus dem Positionspapier: "Ein anderes Europa ist möglich! Essentielle zivilgesellschaftliche Forderungen an die Verfasstheit Europas" von Dr. Christoph Strawe vom Institut für soziale Gegenwartsfragen.

"Das Recht jedes Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Hilfe bei Krankheit, Invalidität und im Alter muss gewährleistet werden. Sie bzw. er muss das Recht haben, an der gesellschaftlichen Tätigkeit und am gesellschaftlichen Reichtum teilzuhaben. Die Früchte der ständig wachsende Produktivität können und müssen so verteilt werden, dass kein einziger Mensch unter menschenunwürdigen Bedingungen leben muss. Ein Grundeinkommen ist soziales Menschenrecht, das an keine andere Bedingung geknüpft sein kann als daran, dass der Mensch ein Mensch ist. In diesem Sinne ist das Grundeinkommen bedingungslos.
Durch ein solches Recht auf Grundeinkommen wird auch das Recht auf Arbeit neu gefasst: Statt das unter den Bedingungen des Produktivitätsfortschritts illusorische Recht auf einen klassischen Erwerbsarbeitsplatz zu postulieren, führt das bedingungslose Grundeinkommen zum faktischen Recht, einer selbstbestimmten Arbeit nachzugehen - dies würde auch nicht mehr zu Abzügen führen wie bei den gegenwärtigen Sozialeinkommensmodellen.
Die Festlegung der Höhe des Grundeinkommens ist eine Frage des jeweiligen demokratischen Konsensus in den einzelnen europäischen Ländern. Seine Höhe muss jedoch so bemessen sein, dass ein menschenwürdiges Leben möglich ist und kein verdeckter Arbeitszwang entsteht.
Es darf nicht die bestehende Wirtschaftsordnung in den Verfassungsrang erhoben werden, der Weg zu einem sozialeren Boden, Eigentums- und Geldrecht darf nicht versperrt, sondern soll vielmehr erleichtert werden. Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, neue kooperative Formen der Ökonomie zu erproben und zu praktizieren."

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