09 Februar 2009

Unbürokratische Spontanlösung – Fristverlängerung

Moderator 6, Jost G. Martin, teilte der Hauptpetentin Susanne Wiest mit, man habe nach einer Krisensitzung aufgrund der technischen Probleme beschlossen, die Mitzeichnungsfrist der Petition für ein Grundeinkommen um eine Woche zu verlängern. Bis zum 17.02. einschließlich kann also noch gezeichnet werden.

Das ist fair. Aber darf der/dürfen die das überhaupt, einfach so eine Fristverlängerung beschließen?
Das Forum der Petition jedenfalls schließt wie gehabt am 10. Februar. Und die technischen Probleme sind nicht behoben. Was bringt die Fristverlängerung, wenn weiterhin nur mit Glück und Zufall vereinzelt mitgezeichnet werden kann?
Müsste die Fristverlängerung denn jetzt nicht auch für alle anderen Petitionen gelten, die ja alle von den technischen Problemen behindert sind?
Müsste es jetzt nicht auch technische Hilfestellung geben, wenn man den komplizierten Zeichnungsvorgang nicht schafft und in Fehlermeldungen verendet?
Müsste es nicht deutliche Hinweise geben, wie man die Petition per Brief oder Postkarte mitzeichnen kann?

Es besteht Gesprächsbedarf. Es besteht Klärungsbedarf.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Hallo Enno,

Das bringt sehr wohl was.
Ich denke durch Schliessung des Forums sparen die gewaltig Resourcen auf den Servern. (aus Erfahrung als Admin kann ich das absolut bestätigen)
Das Problem ist, das genau diese Diskussionen wichtig sind, da sie die Leute zum nachdenken bringen. Das ist sehr wichtig.

Ich hoffe das die Moderation den Link auf die externen Foren setzt.
Und ich hoffe das der Webspace von Sahra nicht zu billig ist wo das bge-forum.de drauf ist.

mfg Martin