11 Februar 2010

"Die Zeit" mit Leitartikel zum Hartz IV-Urteil



In der aktuellen Ausgabe der Zeit (11. Februar 2010) findet das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in einem Artikel von Heinrich Wefing Platz auf der Titelseite. Der bemerkenswerte Artikel zeigt: der Zeitgeist steuert mit grossen Schritten in Richtung Grundeinkommen, anders formuliert: in Richtung "Etablierung des Grundrechts auf menschenwürdige Existenz".

"Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik hat das Verfassungsgericht verbindlich definiert, wie viel ein Mensch zum Leben braucht. Nicht in Cent und Euro, aber im Prinzip. Und es hat sich in seinem Urteil zu den Hartz-IV-Reformen die Frage vorgelegt, was das heißt: zum Leben. Genügt es, wenn niemand verhungert oder im Winter erfriert? Reicht es, wenn die Gemeinschaft all denen, die nicht für sich selbst sorgen können, Nahrung, Kleidung und eine warme Wohnung finanziert?

Nein, haben die Richter gesagt und dafür nichts Geringeres als das kostbarste Gut aktiviert, das die Verfassung kennt: die Menschenwürde. Zum Minimum gehöre im Sozialstaat des Grundgesetzes auch die Teilhabe an Bildung, dekretiert Karlsruhe. Der Zugang zu Kultur. Und wenigstens eine Chance auf politisches Engagement.

Kurz, das Verfassungsgericht sieht auch im Bedürftigen den Citoyen. Keinen Almosenempfänger, sondern einen Teilhaber der Gemeinschaft, die er mitgestaltet. Das ist die fraglos wichtigste Erkenntnis des Urteils vom vergangenen Dienstag: Die Menschenwürde des Hartz-IV-Empfängers ist die Würde eines Bürgers."

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